Die Regierung der Ukraine hat die Ein-und Ausreiseregeln für die Krim geändert. Nach neuen Regeln können ausländische Journalisten, Menschenrechtler und Mitglieder internationaler Nichtregierungsorganisationen auf die Krim einreisen. Ausländische Journalisten haben eine Sondergenehmigung in Abstimmung mit dem Ministerium für Informationspolitik, die Menschenrechtler und Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen in Abstimmung mit dem Außenministerium erhalten.
Im Verzeichnis der Gründe für eine Reise der Ausländer auf die Krim ist auch Folgendes erschienen: Predigen von Religionslehren, Abhalten von Religionsriten bzw. Befriedigung von Religionsbedürfnissen (ausschließlich in Abstimmung mit dem Kulturministerium) und Teilnahme an Veranstaltungen des Medschlis des krimtatarischen Volkes.