Berufungsgericht bestätigt Ungesetzlichkeit des Arbeitsverbots für Journalisten Shuster

Berufungsgericht bestätigt Ungesetzlichkeit des Arbeitsverbots für Journalisten Shuster

Das Kiewer Berufungsgericht hat das Gerichtsurteil des Gerichts des ersten Rechtszugs bestätigt, dass der ukrainische Beschäftigungsfond in Kiew das Arbeitsverbot für Journalisten und Moderator der ukrainischen Talkshow Shuster Live, Savik Shuster, ungesetzlich verhängt hatte, berichtet die Agentur Interfax Ukraine. Wie berichtet hat der ukrainische Beschäftigungsfond am 25. April die Arbeitsgenehmigung für Shuster aufgehoben, obwohl Journalist vor zwei Wochen ein neues Arbeitserlaubnis erhalten hatte. Savik Shuster hat einen Hungerstreik als Protest gegen den Druck seitens der Macht angekündigt. Der Beschluss des Fonds wurde bald annulliert, aber nicht abgeschafft. Das Verbot für Shuster in der Ukraine zu arbeiten wird von vielen Menschen als eine politische Verfolgung wahrgenommen, weil Shuster in seinen Talkshows die Korruption in den Behörden entlarvte.