Die Ernennung Generalstaatsanwaltes der Ukraine wird aller Wahrscheinlichkeit nach für den 10. Mai verschoben. Dies teilte die Parlamentsabgeordnete Viktoria Sjumar dem ukrainischen TV-Sender „112 Ukraine“ mit. Am Vorabend erklärte der EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn, er halte für sehr wichtig für die Ukraine, möglichst bald einen neuen Generalstaatsanwalt zu ernennen. Er muss gut informiert und juristisch ausgebildet sein, betonte der EU-Kommissar. In der geltenden Gesetzgebung der Ukraine ist festgelegt worden, dass ein Bürger der Ukraine das Amt des Generalstaatsanwaltes bekleiden darf, der eine juristische Ausbildung hat und in der Branche wenigstens zehn Jahre gearbeitet hatte.