Ab dem 10. Januar und mindestens bis zum 5. August 2016 wird das Embargo für eine Reihe der Waren aus der Russischen Föderation gelten. Das ukrainische Embargo wurde als Antwort auf das russische Verbot verhängt worden. Diese Verordnung tritt ab dem 10. Januar 2016 in Kraft. Sie kann am 5. August 2016 oder nach der Aufhebung des Verbots für Einfuhr der Waren der landwirtschaftlichen Bestimmung, der Produktion und Rohstoffe aus der Ukraine nach Russland aufgehoben werden, heißt es in der Verordnung der ukrainchen Regierung.