Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2015 beschlossen, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten sollen. Dies teilte die deutsche Botschaft in Kiew am Mittwoch mit. Ehemalige sowjetische Soldaten, die während des Zweiten Weltkrieges im Zeitraum vom 22. Juni 1941 bis 8. Mai 1945 deutsche Kriegsgefangene waren, können eine einmalige Leistung in Höhe von 2.500 Euro beantragen, so die Mitteilung.