EBU über ukrainische Entscheidung enttäuscht

EBU über ukrainische Entscheidung enttäuscht

Wie berichtet, hat der ukrainische Sicherheitsdienst SBU der russischen Teilnehmerin des Eurovision Song Contest Julia Samoilowa die Einreise in die Ukraine verboten. Dadurch kann die im Rollstuhl sitzende Sängerin nicht wie geplant beim Gesangswettbewerb Mitte Mai in Kiew teilnehmen. Anlass ist ein Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektiert hatte. Deswegen darf sie laut SBU- Pressesprecherin Olena Hitljanska nun für drei Jahre nicht mehr in die Ukraine einreisen. In einer ersten Stellungnahme der European Broadcast Union, kurz EBU, heißt es:“ Wir müssen die Gesetze des Gastlandes respektieren. Dennoch sind wir tief enttäuscht über diese Entscheidung, weil wir das Gefühl haben, dass sie gegen den Geist des Wettbewerbs verstößt. Wir werden den Dialog mit den ukrainischen Behörden weiterführen mit dem Ziel, dass alle Künstler am 62. Eurovision Song Contest in Kiew teilnehmen können“.